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   BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93   

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https://dejure.org/1994,2585
BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93 (https://dejure.org/1994,2585)
BSG, Entscheidung vom 01.06.1994 - 7 RAr 48/93 (https://dejure.org/1994,2585)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 7 RAr 48/93 (https://dejure.org/1994,2585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 217
  • NZS 1995, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 14/94

    Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 -

    Auszug aus BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93
    Damit ergibt sich, daß dem Kläger vom 3. Oktober 1990 bis zur Gegenwart dem Grunde nach ein Anspruch auf Vog zusteht, der allerdings längstens bis 30. Juni 1995 durch die Beklagte zu erfüllen ist (Urteil des Senats vom 1. Juni 1994, aaO).

    Aus der in Nr. 5 Buchst e Anl zum EinigVtr verankerten Bestandsschutzgarantie ergibt sich, daß der Kläger ab 3. Oktober 1990 Anspruch auf Zahlung von Vog zumindest in der Höhe hatte, in der er es zuletzt vor dem 3. Oktober 1990 von seinem Arbeitgeber erhalten hatte (Urteil des Senats vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 = SozR 3-8120 Anl II Kap VIII E III Nr. 1 Nr. 1), nämlich in Höhe von 1.009,00 DM (70 vH von 1.440,14 DM netto = 1.008,09 DM).

  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 622/64

    Unselbständige Anschlußberufung - Erklärung der Anschließung -

    Auszug aus BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93
    Auch gegen die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) erhobene unselbständige Anschlußberufung (§ 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm §§ 521, 522, 522a ZPO) ergeben sich keine rechtlichen Bedenken (vgl hierzu BSGE 28, 31 = SozR Nr. 4 zu § 522a ZPO).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 48/93
    Anhaltspunkte dafür, daß der Anspruch des Klägers auf Zahlung von Vog im hier streitigen Zeitraum gemäß § 2 Abs. 2 S 2 VogVO-DDR wegen Gewährung einer Alters- oder Invalidenrente entfallen ist (vgl dazu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 118/93 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2), sind nicht erkennbar.
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 14/94

    Vorruhestandsgeld

    - Das Vog wurde von 70 vH des durchschnittlichen Nettoentgeltes abgesenkt auf 65 vH, und zwar regelmäßig ausgehend vom Verdienst der letzten drei Monate, nicht, wie in der VogVO-DDR vorgesehen, der letzten zwölf Monate, die sich allerdings ebenfalls verkürzen konnten (vgl BSGE 74, 217 = SozR 3-8120 Anl II Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 1).
  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 351/94

    Vorruhestand im Beitrittsgebiet

    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (Senatsurteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 -, aaO.; BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93

    Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet

    An die Stelle eines arbeitsrechtlichen Anspruchs tritt ein sozialrechtlicher Anspruch (BSG Urteile vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 14/94 -, - 7 RAr 48/93 - und - 7 RAr 118/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

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  • LSG Sachsen, 26.07.1995 - L 3 Al 116/94

    Berechnung der Höhe des wöchentlichen Arbeitslosengeldes; Rentenanpassungen im

    Eine Bestimmung, daß das VOG zum 01.01.1991 bei Erzielen von Nebeneinkommen nur mit einem geringeren v.H.-Satz angepaßt werden sollte, als dies bei den übrigen Beziehern von Arbeitslosengeld der Fall gewesen wäre, ist dem Einigungsvertrag nicht zu entnehmen (vgl. die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Maßgeblichkeit der Rentenanpassungssätze Urteil v.01.06.1994 - 7 RAr 48/93, Breithaupt 95, 360, 366, 367).
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